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schwärmerische Einstellungen.
13) Ausgehend von dem Gedanken der Arbeitsteilung wird
die NG nicht selbst die Entscheidung der zuständigen Ämter
oder Korporationen, die ihr nicht angegliedert werden,
beeinflussen, sondern im Gegenteile sie bereitwilligst
informatorisch in ihrer Tätigkeit und ihrem Ansehen unterstützen.
14) Aus ihrer Verantwortlichkeit für die Nation leitet
sie allerdings den Anspruch ab, daß auf den bedeutenden
öffentlichen Stellen einschließlich des Vereinslebens ihre
ausführenden Mitglieder, die nach dem Programm nicht nur
denken, sondern auch handeln, seien, damit auf diese Art
die ganze völkische Gemeinschaft von ihren Grundsätzen
erfüllt werde.
15) Das Ergebnis wird bestimmt eine geistige Beruhigung
und Ansteigen der Leistungsfähigkeit der ganzen Nation
sein. Gleichklang mit der deutschen Nation, Anerkennung
des Reiches und nach nationalsozialistischen Grundsätzen,
daß die Stellung des Volkes seinen Leistungen entspricht,
eine ehrenvolle und glückliche Zukunft des tschechischen
Volkes im Reich und im wiedergeborenen Europa.
Im übrigen war die innerpolitische Lage seit der Übernahme
der NG-Führung durch Ritter Jan von Fousek bisher durchweg durch
eine abwartende Haltung gekennzeichnet, mit welcher weiteste
Kreise der NG sowie der tschechischen Rechtsgruppen den Arbeitsversuchen
des neuen NG-Führers zusahen.
Die bisherige Tätigkeit von Fousek und der neuen
NG-Führungläßt bereits eine gewisse Beurteilung zu. Außer wiederholten
offenherzigen deutschfreundlichen Erklärungen Fouseks waren
seit seinem Amtsantritt keinerlei Ansatzpunkte für eine positive
Wendung innerhalb der NG selbst zu erkennen.
Von der Sitzung der Landesleitung Mähren der NG in Brünn
am 5. 6. 1941, in welcher die mährischen Vertreter für
den neuen Kurs gewonnen werden sollten, kam F. wenig befriedigt
zurück. Auch in der Plenarsitzung des NG-Ausschusses
am 11. 6. 1941 in Prag bot der Oberste Führungskreis
der NG keineswegs ein Bild der Einheit, nachdem es der
erste Stellvertreter Fouseks, Václav Stočes, in seiner
Rede auffallend unterließ, sich zur Person des F. in
irgendeiner Form zu äußern und eigentlich mehr die NG auf
sozialpolitischem Gebiet gegenüber der Gewerkschaftszentrale
in die Grenzen ihrer Zuständigkeit zurückwies, als
positive Aufgaber aufzeigte.